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VG Stuttgart, 22.05.2020 - A 4 K 19650/17 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.05.2020 - A 4 K 19650/17
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - A 10 S 1898/21
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - A 10 S 1898/21
Rückkehr eines Tamilen nach Sri Lanka
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Mai 2020 - A 4 K 19650/17 - wird zurückgewiesen.Zur Begründung seines Urteils vom 22.05.2020 - A 4 K 19650/17 - führte das Verwaltungsgericht insbesondere aus, dem Kläger sei die Flüchtlingseigenschaft nicht zuzuerkennen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Mai 2020 - A 4 K 19650/17 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28.11.2017 zu verpflichten, ihm die Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise einen subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen und weiter hilfsweise das Vorliegen eines Abschiebungsverbots festzustellen.